Personalqualifikation

  • Die leitenden Mitarbeiter sind aufgrund ihrer Ausbildung und Berufserfahrung befähigt, die Bildungseinrichtung wirtschaftlich und pädagogisch effizient zu führen.
  • In den Lehrgängen werden durch Ausbildung und Berufserfahrung fachlich und pädagogisch für die Erwachsenenbildung qualifizierte Lehrkräfte eingesetzt.
  • Die Bildungseinrichtung sorgt für die fachliche bzw. pädagogische Fortbildung der Mitarbeiter und Lehrkräfte.

Unterrichtsqualität

  • Die Bildungseinrichtung stellt sicher, dass die erforderlichen Vorkenntnisse für Lehrgänge den Teilnehmern transparent sind und achtet bei der Gruppenzusammensetzung darauf, dass das Lehrgangsziel erreichbar ist.
  • Die Bildungseinrichtung berücksichtigt aktuelle Arbeitsmarkt- und berufliche Qualitätsanforderungen sowie den Bezug zur Praxis.
  • Den Veranstaltungen liegen einsehbare Programme bzw. Lehr- und Stoffverteilungspläne zugrunde.
  • Didaktik, Methodik, Lehr- und Lernmaterial entsprechen dem aktuellen fachlichen und wissenschaftlichen Stand.
  • Beim Einsatz multimedialer Lernprogramme wird eine tutorielle Betreuung gewährleistet.
  • Der Lernfortschritt wird regelmäßig überprüft. Bei Prüfungen besteht im Rahmen der zutreffenden Prüfungsordnung die Möglichkeit der Wiederholung.

Ausstattungsqualität

  • Art, Anzahl und Ausstattung der Lernräume stellen erwachsenengerechtes Lernen sicher und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
  • Die Bildungseinrichtung gewährleistet die regelmäßige Anpassung der technischen und medialen Ausstattung an den aktuellen Standard.
  • Bei Qualifizierungsmaßnahmen im technischen und DV-Bereich wird sichergestellt, dass Systeme zum Einsatz kommen die den Praxisbezug gewährleisten.

Transparenz des Angebots

  • Die Bildungseinrichtung stellt sicher, dass den Interessenten eine individuelle Beratung angeboten wird.
  • Die Bildungseinrichtung informiert vor Vertragsabschluss die Interessenten über alle relevanten Daten eines Lehrganges, wie Ort, Zeit, Dauer, Voraussetzungen, Ausstattung und Zahl der Arbeitsplätze, Ziel, ggf. Art des Abschlusses und Prüfungsordnung, Zielgruppe, Kosten, Teilnahmebedingungen.
  • Den Teilnehmenden werden für jede Veranstaltung verantwortliche Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner benannt, die für Beratung und Reklamationen zur Verfügung stehen.
  • Es findet eine angemessene Bewertung der Veranstaltungen statt, an der die Teilnehmer beteiligt werden.

Teilnahmenachweise

  • Teilnehmer erhalten einen Nachweis über die Teilnahme an einer Veranstaltung, aus der mindestens Umfang und Inhalte hervorgehen.

Vertragsbedingungen

  • Die Vertragsbedingungen, insbesondere Zahlungsmodalitäten und Rücktrittsrechte, werden Interessenten vor Vertragsabschluss zugänglich gemacht.

Weitere Informationen erhalten Sie hier (PDF).

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